Bundesrat billigt die Anpassung an das EU-Weinrecht
Verschnittverbot für inländische weinhaltige Getränke aufgehoben - Bezeichnung "Crémant" erlaubt
Wie./AgE. Bonn, 28. Mai. Der Bundesrat hat dem Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zu weinrechtlichen Bestimmungen, der unter anderem auch der Anpassung an EG-Recht dient, vorige Woche unter Maßgabe nur einer Änderung zugestimmt.
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