Rinder ohne Paß kosten Bußgeld
AgE. Frankfurt, 6. November. Ein Bußgeld bis zu 5 000 (14 458 DM) für den Fall, daß ein Farmer in Großbritannien nach dem 1. Januar 1998 noch ein Schlachtrind ohne vollständigen Rinderpaß oder Ohrmarken vermarktet sieht ein Verordnungsentwurf des Londoner
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