Verflixter Klimawandel
Koblenz. Eiswein muss bei zehn bis zwölf Stunden anhaltendem Frost von mindestens sieben Grad Minus gelesen werden. Auf Basis eines gleichlautenden Gutachtens hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz jetzt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Recht ge
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