Deutsches Weinbezeichnungsrecht soll geändert werden
Kennzeichnungspflicht für Sektimitate ist vorgesehen - Bezeichnung "Crémant darf verwendet werden
Wie./AgE. Bonn, 10. April. Das deutsche Weinbezeichnungsrecht soll liberalisiert werden. Das sieht ein Verordnungsentwurf zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen vor, den das Bonner Landwirtschaftsministerium jetzt dem Bundesrat zugeleitet hat.
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