Drogerie Müller siegt vor BGH
Grünes Licht für Werbung mit Preisvergleichen - Markenverband verliert - Bundesgerichtshof korrigiert OLG-Urteil
Karlsruhe, 29. März. Die vergleichende Gegenüberstellung der Preise von Handelsmarken und Markenartikeln in einem Werbeprospekt ist nun doch zulässig. Das hat der Bundesgerichthof im Streit zwischen dem Drogeriemarktbetreiber Müller und dem Markenverband
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