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    Lebensmittel Zeitung 13 vom 30.03.2007 Seite 030

    Recht

    Drogerie Müller siegt vor BGH

    Grünes Licht für Werbung mit Preisvergleichen - Markenverband verliert - Bundesgerichtshof korrigiert OLG-Urteil

    Karlsruhe, 29. März. Die vergleichende Gegenüberstellung der Preise von Handelsmarken und Markenartikeln in einem Werbeprospekt ist nun doch zulässig. Das hat der Bundesgerichthof im Streit zwischen dem Drogeriemarktbetreiber Müller und dem Markenverband

    [3055 Zeichen] € 5,75