Daimler-Benz gewinnt den Streit um Namen E-Klasse
FRANKFURT Auch in zweiter Instanz bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt die Entscheidung, daß die Anmeldung sogenannter Hinterhaltsmarken rechtsmißbräuchlich sei. Die Daimler-Benz AG war bereits in erster Instanz gegen den selbsternannten Markenerfin
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