EU-Erschöpfungsrecht wird bestätigt
EuGH: Parallelverkauf von Waren aus Drittstaaten unterliegt der Erlaubnis des Herstellers
Wie./vwd. Luxemburg, 22. Juli. Für eine restriktive - sich nur auf den Gemeinschaftsmarkt erstreckende - Auslegung der EU-Bestimmungen über die Erschöpfung der Rechte aus einer Marke hat sich jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) ausgesprochen.
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