Gleichartigkeit war nicht gegeben
Gerichtshof klärt deutsches Vorabentscheidungsverfahren "Cannon"
Wie./vwd. Luxemburg, 8. Oktober. Bei der Beurteilung einer Verwechslungsgefahr zwischen zwei eingetragenen Markenzeichen ist zunächst der Bekanntheit, d.h. der Kennzeichnungskraft, der prioritätsälteren Marke Rechnung zu tragen. Dieser Aspekt ist ein wich
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