Werberecht
Benetton-Werbung nicht verfassungswidrig
Weg frei für Schockwerbung
Karlsruhe / Die umstrittenen Anzeigen, mit denen der italienische Textilkonzern Benetton Mitte der 90er Jahre geworben hat, sind nicht sittenwidrig. Das Abdruckverbot der Anzeigen war ein deutlicher Eingriff in die Pressefreiheit, entschied das Bundesverf
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