"Schlüpferstürmer" wird gebremst
BGH sieht in dieser Bezeichnung auch einen Wettbewerbsverstoß
Wie./vwd. Karlsruhe, 25. Mai. Ein Brombeer- oder Rumlikör darf nicht als "Busengrabscher" oder "Schlüpferstürmer" vermarktet werden. Dies entschied der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am Freitag letzter Woche.
Solche Bezeichnungen für in Supermärkt
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