UTP-Verfahren gegen Arla eingestellt
Erste Entscheidung der Durchsetzungsbehörde zu „unfairen Handelspraktiken“ (UTP) – Besonderheiten der Agrargenossenschaften
Die Molkerei Aral gerät nicht mit dem Gesetz gegen „unfaire Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette“ (UTP) in Konflikt, wenn sie ihren Lieferanten das Milchgeld kürzt. In ihrer ersten Entscheidung klärt die zuständige Behörde den Status von Genossenschaften im neuen Recht.
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