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    Allgemeine Hotel- und Gaststätten-Zeitung 02 vom 14.01.2006 Seite 001

    Neue Obergrenze für Lärmbelastung am Arbeitsplatz

    BRÜSSEL Festwirte und Betreiber von Discotheken, Clubs und Lokalen, in denen laute Musik gespielt wird, müssen sich auf eine neue EU-Richtlinie einstellen: Ab 14. Februar liegt für Arbeitnehmer die Obergrenze für die Belastung durch Lärm bei 87 Dezibel.

    [482 Zeichen] € 5,75