Neue Obergrenze für Lärmbelastung am Arbeitsplatz
BRÜSSEL Festwirte und Betreiber von Discotheken, Clubs und Lokalen, in denen laute Musik gespielt wird, müssen sich auf eine neue EU-Richtlinie einstellen: Ab 14. Februar liegt für Arbeitnehmer die Obergrenze für die Belastung durch Lärm bei 87 Dezibel.
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