Karlsruhe sieht ein "Missverständnis"
VG Frankfurt hat bei der "Bananen-Vorlage" die Maastricht-Entscheidung falsch verstanden / Von Diethard Wiechmann
Karlsruhe, 10. August. Das Bundesverfassungsgericht hat - wie in der vergangenen Ausgabe gemeldet - entschieden, dass die EU-Bananenmarktordnung auch weiterhin in Deutschland gilt.
Eine dagegen gerichteter Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Frankf
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