Bananen-Importeur siegt in Karlsruhe
Bananenmarktordnung grundrechtswidrig? - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde / Von Diethard Wiechmann
Karlsruhe, 2. Februar. Der Hamburger Fruchtimporteur T. Port kann hoffen, doch noch höhere Bananeneinfuhrkontingente als die ihm 1994 zugeteilten rund 150 t zu erreichen. Eine vom Unternehmen eingelegte Verfassungsbeschwerde war in Karlsruhe erfolgreich.
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