Ein Bewerber wurde diskriminiert
Die deutsche Schadensersatzregelung verstößt gegen EU-Richtlinie
Wie. Luxemburg, 24. April. Die Schadensersatzbeschränkungen in den §§ 611 a und b BGB sowie § 61 b des Arbeitsgerichtsgesetzes verstoßen gegen die EWG- Richtlinie zur Geschlechtergleichbehandlung beim Beschäftigungszugang.
Dies entschied der Europäische
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