Auszubildende ohne Dauerarbeitsvertrag
lix./vwd. Kassel, 5. September. Arbeitgeber, die einem Umschüler nach seiner Umschulung keinen Dauerarbeitsplatz anbieten können, dürfen auch einen befristeten Arbeitsvertrag abschließen.
Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel jetzt entschied, gre
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