Hotelgarage: Für große Autos ist der Fahrer zuständig
Ist eine Frau mit ihrem geleasten Porsche Cayenne problemlos in die Tiefgarage eines Hotels eingefahren, kann das Leasingunternehmen keinen Schadenersatz vom Betreiber des Hotels verlangen, wenn die Ausfahrt – trotz extremer Aufmerksamkeit der Fahrer
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