Berichtigung
Bonn/St - Im Bericht "Preise im Rheinland" im ED vom 16. August ist eine falsche Angabe über den maximal zulässigen Gehalt von Mutterkorn in Roggen enthalten, der mit 2,25 Prozent viel zu hoch liegt. Vielmehr betragen die Abzüge 2,25 DM/dt, wenn der Mutt
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