Nordrhein-Westfalen
DEHOGA gegen Gebühren
Neuss. Gastronomen in Nordrhein-Westfalen, bei denen die Lebensmittelkontrolleure vorbeischauen, müssen auf jeden Fall zahlen. Denn selbst wenn keine Verstöße festgestellt werden, wird eine Gebühr fällig, wie der DEHOGA-Landesverband berichtet, der s
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€ 5,75