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    HORIZONT Nr. 05 vom 29.01.1998 Seite 038

    Medien

    Werbeverstöße werden nur selten beklagt

    Obgleich die Vermischung von Werbung und Programm eindeutig verboten ist, begnügen sich die Rechtsbehörden mit Abmahnungen, Stundungen und Erlassen

    MÜNCHEN Wenn es um die Trennung von Werbung und Programm geht, wird von interessierter Seite - das heißt insbesondere von Agenturen, die Product- Placement-Geschäfte vermitteln - gerne zweierlei behauptet: zum einen, daß die Rechtslage "ganz unklar" sei,

    [7190 Zeichen] € 5,75