Hersteller haftet für Vorgänger-Ware
Karlsruhe, 23. Juni. Der VI. Senat des BGH hat in einem Urteil klargestellt, dass bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz ein Anspruch gegen den Hersteller gegeben ist, wenn dieser die Altbestände eines früheren Produzenten übernimmt und den Produkt
[778 Zeichen]
€ 5,75