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    Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung 51 vom 21.12.2013 Seite 014

    Recht

    Wasserpfeife ist kein Problem

    Nichtraucherschutzgesetz Laut dem Oberverwaltungsgericht NRW stellen Shishas keine Gefahr für Passivraucher dar

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Stadt Marl vorläufig untersagt, nach dem Nichtraucherschutzgesetz NRW gegen ein örtliches Shisha-Café vorzugehen. Dieses Café hält für seine Kunden Wasserpfeifen, sogenannte Shishas bere

    [1926 Zeichen] € 5,75

    Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung 51 vom 21.12.2013 Seite 14

    Recht

    Wasserpfeife ist kein Problem

    Nichtraucherschutzgesetz Laut dem Oberverwaltungsgericht NRW stellen Shishas keine Gefahr für Passivraucher dar

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Stadt Marl vorläufig untersagt, nach dem Nichtraucherschutzgesetz NRW gegen ein örtliches Shisha-Café vorzugehen. Dieses Café hält für seine Kunden Wasserpfeifen, sogenannte Shishas

    [1926 Zeichen] € 5,75