Der ehemalige Direktionspräsident des Schweizer Mövenpick-Konzerns, Wolfgang vom Hagen, gewann vor dem Arbeitsgericht Zürich. Mövenpick muß ihm rund 2,2 Mio. sfr (2,7 Mio. DM) als Entschädigung für die fristlose Kündigung im März '93 zahlen. Vorwürfe des
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