Verwechslungsgefahr reicht nicht aus
EuGH: Nur wenn eine Herkunftsangabe "anständige Gepflogenheiten in Handel und Gewerbe" verletzt, kann sie verboten werden
Luxemburg, 22. Januar. Geografische Herkunftsangaben, die ähnliche wie klassische Markennamen klingen, können nach EU-Recht nur verboten werden, falls "anständige Gepflogenheiten in Handel und Gewerbe" verletzt werden. Dies entschied der Europäische Geric
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