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    TextilWirtschaft 28 vom 15.07.2010 Seite 063

    Business Panorama Handel

    Versender bleiben auf Kosten sitzen

    Distanzhändler müssen ihren Kunden im Fall von Retouren nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Versandkosten erstatten. Das hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, und damit ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gericht

    [672 Zeichen] € 5,75