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    Lebensmittel Zeitung 04 vom 23.01.2004 Seite 036

    Recht

    Verwechslungsgefahr reicht nicht aus

    EuGH: Nur wenn eine Herkunftsangabe "anständige Gepflogenheiten in Handel und Gewerbe" verletzt, kann sie verboten werden

    Luxemburg, 22. Januar. Geografische Herkunftsangaben, die ähnliche wie klassische Markennamen klingen, können nach EU-Recht nur verboten werden, falls "anständige Gepflogenheiten in Handel und Gewerbe" verletzt werden. Dies entschied der Europäische Geric

    [4021 Zeichen] € 5,75