Reine Vertrauenssache
Plazierungen schweben in rechtlicher Grauzone
Lange Zeit war die sogenannte Schleichwerbung im Film grundsätzlich verboten. Doch seit einem spektakulären Urteil des BGH wird zwischen Kino und Fernsehen unterschieden. Im Einzelfall zählt die dramaturgische Begründung.
An den Kinokassen war Willy Bog
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