Krankenkasse zahlt nicht Rücktransport
Wie./vwd. Kassel, 4. März. Die gesetzlichen Krankenkassen sind grundsätzlich nicht für einen Rücktransport aus dem Urlaub zuständig. Das gilt auch für einen Urlaub in Ländern der Europäischen Union (EU) und auch dann, wenn die Ärzte dort den Rücktransport
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