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    Lebensmittel Zeitung 33 vom 19.08.2005 Seite 032

    Recht

    Aldi zahlt keine Gebühr

    Gericht: Nicht beim Verkauf von originalverpackter brauner Ware

    Koblenz, 18. August. "Ein Lebensmitteldiscounter, der bei Sonderaktionen ohne Prüfung oder Vorprüfung original verpackte Rundfunkempfangsgeräte zum Kauf anbietet, ist nicht rundfunkgebührenpflichtig." Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-P

    [2879 Zeichen] € 5,75

    Lebensmittel Zeitung 20 vom 16.05.2003 Seite 030

    Recht

    Aldi soll Rundfunkgebühr zahlen

    Gericht: Bloße Möglichkeit des Programmempfangs reicht aus

    Mannheim, 15. Mai. Bieten Discounter wie Aldi bei Sonderaktionen Rundfunkgeräte zum Verkauf an, müssen sie - ebenso wie der Fachhandel - Rundfunkgebühren entrichten. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes Baden-Württemberg am Montag di

    [2677 Zeichen] € 5,75