Richter wollen keinen Wein testen
Höchstrichterliche Entscheidung zur Qualitätsweinprüfung
Leipzig, 24. Mai. Ergebnisse der Amtlichen Qualitätsweinprüfung sind gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar. Mit diesem Grundsatzurteil hat das Bundesverwaltungsgericht seine bisherige Rechtsprechung geändert.
Das Gericht sei außerstande, Wein zuverlä
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