BVG stärkt Persönlichkeitsrecht
Heinrich-Bauer-Verlag befürchtet präventive Selbstzensur
HAMBURG Der Zwang zum Abdruck einer Gegendarstellung auf der Titelseite stellt keinen unangemessenen Eingriff in die Pressefreiheit dar, so der Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) in Karlsruhe. Dagegen geklagt hatte der Heinrich-Bauer-Verlag.
[1804 Zeichen]
€ 5,75