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    HORIZONT Nr. 10 vom 05.03.1998 Seite 006

    Nachrichten

    BVG stärkt Persönlichkeitsrecht

    Heinrich-Bauer-Verlag befürchtet präventive Selbstzensur

    HAMBURG Der Zwang zum Abdruck einer Gegendarstellung auf der Titelseite stellt keinen unangemessenen Eingriff in die Pressefreiheit dar, so der Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) in Karlsruhe. Dagegen geklagt hatte der Heinrich-Bauer-Verlag.

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