Die Spar verstößt gegen Vorschriften der Verpackungsverordnung
Für Einweggetränkeverpackungen ist auf allen Handelsstufen Pfand zu erheben - Rücknahme der Verpackung gehört dazu
Hamburg, 11. Dezember. Das Landgericht Hamburg hat der Spar Handels AG mittels einstweiliger Verfügung verboten, beim Vertrieb von der Pfandpflicht unterliegenden Getränken in Einwegverpackungen dem Abnehmer fünf Tage nach Erhebung des Pfandes in der Ware
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