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    Lebensmittel Zeitung 50 vom 12.12.2003 Seite 030

    Recht

    Die Spar verstößt gegen Vorschriften der Verpackungsverordnung

    Für Einweggetränkeverpackungen ist auf allen Handelsstufen Pfand zu erheben - Rücknahme der Verpackung gehört dazu

    Hamburg, 11. Dezember. Das Landgericht Hamburg hat der Spar Handels AG mittels einstweiliger Verfügung verboten, beim Vertrieb von der Pfandpflicht unterliegenden Getränken in Einwegverpackungen dem Abnehmer fünf Tage nach Erhebung des Pfandes in der Ware

    [3231 Zeichen] € 5,75