Keine Chance auf Schmerzensgeld von Haribo
Klage gegen Hersteller wegen Gesundheitsschäden durch zuviel Lakritz-Konsum zurückgewiesen
Frankfurt, 22. April. Der Süßwarenhersteller Haribo muss kein Schmerzensgeld in Höhe von 6000 Euro an eine 48-jährige Lakritz-Vielverwenderin aus Berlin zahlen. Das Landgericht Bonn hat eine darauf gerichtete Klage am Montag dieser Woche abgewiesen.
Ebe
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