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    Lebensmittel Zeitung 17 vom 23.04.2004 Seite 032

    Recht

    Keine Chance auf Schmerzensgeld von Haribo

    Klage gegen Hersteller wegen Gesundheitsschäden durch zuviel Lakritz-Konsum zurückgewiesen

    Frankfurt, 22. April. Der Süßwarenhersteller Haribo muss kein Schmerzensgeld in Höhe von 6000 Euro an eine 48-jährige Lakritz-Vielverwenderin aus Berlin zahlen. Das Landgericht Bonn hat eine darauf gerichtete Klage am Montag dieser Woche abgewiesen. Ebe

    [1977 Zeichen] € 5,75