Bei Pfanner bleibt der EuGH im Spiel
p.k. Bonn, 4. November. Als unbegründet abgewiesen hat das Landgericht (LG) Bonn die Schadensersatzklage des österreichischen Getränkeherstellers Hermann Pfanner GmbH wegen der deutschen Mehrwegquote. Begründet wird die Entscheidung damit, dass die Kläger
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