Suchergebnisse



Haben Sie ihre Zugangsdaten vergessen?

0 Artikel in Warenkorb

Es wurde ein Artikel gefunden.

 

     
     
    Sortierung:  
    Treffer pro Seite:

    Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung Nr. 40 vom 02.10.2010 Seite 015

    Management und Praxis Recht

    Wenn der Koffer fehlt

    Airline muss maximal 1134,71 Euro Schadensersatz zahlen

    Die Haftung von Luftfahrtunternehmen beim Verlust von Reisegepäck bleibt auf 1134,71 Euro begrenzt. Das hat der Europäische Gerichtshof bestätigt. Mehr Geld gibt es laut den Richtern nur, wenn das vor Reiseantritt zwischen Fluggast und Fluggesellschaft v

    [1230 Zeichen] € 5,75