Eilentscheidung in Sachen Kabel 1 und Phoenix
FRANKFURT Kabel 1 bleibt vorerst in allen Kabelhaushalten Nordrhein- Westfalens auf seinem angestammten Platz im Normalband eingespeist. Damit hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Eilverfahren die aufschiebende Wirkung der Kabel 1-Klage gegen die Besc
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