Whisky-Streit ist jetzt entschieden
Bezeichnung nur korrekt bei Alkoholgehalt von mindestens 40 Grad
Wie./vwd. Frankfurt, 23. Juli. Ein Getränk darf in der Europäischen Union nur unter dem Namen Whisky vermarktet werden, wenn es einen Alkoholgehalt von mindestens 40 Grad aufweist.
Dies ergibt sich nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) a
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