Rechtsgutachten wertet die Alcopops-Abgabe als verfassungswidrig
Rupert Scholz hält die "Strafsteuer" weder als Verbrauchssteuer noch als Sonderabgabe mit dem Grundgesetz vereinbar
München, 29. April. Die über das Alcopop-Steuergesetz einzuführende Alcopop-Abgabe ist nach Ansicht des Münchener Staatsrechtlers Prof. Dr. Rupert Scholz in mehrfacher Hinsicht verfassungsgwidrig.
In einem Rechtsgutachten für die Mitglieder des Bundesve
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