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    Lebensmittel Zeitung 18 vom 30.04.2004 Seite 034

    Recht

    Rechtsgutachten wertet die Alcopops-Abgabe als verfassungswidrig

    Rupert Scholz hält die "Strafsteuer" weder als Verbrauchssteuer noch als Sonderabgabe mit dem Grundgesetz vereinbar

    München, 29. April. Die über das Alcopop-Steuergesetz einzuführende Alcopop-Abgabe ist nach Ansicht des Münchener Staatsrechtlers Prof. Dr. Rupert Scholz in mehrfacher Hinsicht verfassungsgwidrig. In einem Rechtsgutachten für die Mitglieder des Bundesve

    [4108 Zeichen] € 5,75