Einspruch durch den Bundesrat
Zuständigkeitsänderung im Gentechnikrecht findet keinen Beifall
Berlin, 11. Dezember. Der Bundesrat hat erwartungsgemäß Einspruch gegen den Gesetzentwurf zur Anpassung von Zuständigkeiten im Gentechnikrecht erhoben.
Der Einspruch hat jedoch nur aufschiebende Wirkung, denn der Deutsche Bundestag kann ihn mit der rot-
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