Mindestlohn: Aufzeichnungspflicht trifft alle Modeunternehmen
BTE-Workshop am 3. März 2015 in Köln
Am 1. Januar 2015 trat das neue Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft. Seitdem steht – mit wenigen Ausnahmen - allen volljährigen Arbeitnehmern grundsätzlich ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zu.
Auswirkungen hat das Mindestlohngesetz auf alle Ans
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