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    TextilWirtschaft 5B vom 29.01.2015 Seite 016

    BTE-Mitteilungen

    Mindestlohn: Aufzeichnungspflicht trifft alle Modeunternehmen

    BTE-Workshop am 3. März 2015 in Köln

    Am 1. Januar 2015 trat das neue Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft. Seitdem steht – mit wenigen Ausnahmen - allen volljährigen Arbeitnehmern grundsätzlich ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zu. Auswirkungen hat das Mindestlohngesetz auf alle Ans

    [3033 Zeichen] € 5,75

    TextilWirtschaft 5B vom 29.01.2015 Seite 16

    BTE-Mitteilungen

    Mindestlohn: Aufzeichnungspflicht trifft alle Modeunternehmen

    BTE-Workshop am 3. März 2015 in Köln

    Am 1. Januar 2015 trat das neue Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft. Seitdem steht – mit wenigen Ausnahmen - allen volljährigen Arbeitnehmern grundsätzlich ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zu. Auswirkungen hat das Mindestlohngesetz auf alle

    [3033 Zeichen] € 5,75