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    TextilWirtschaft 46 vom 16.11.2023 Seite 34,35,36,37,40,41,44,46,48,49

    Business Employer Branding

    Working in Fashion

    Die Mitarbeiter haben gewählt: Genau 6156 Beschäftigte in der Modebranche stimmten bei der TW-Studie „Working in Fashion 2023“ darüber ab, wer der beliebteste Arbeitgeber ist. 42 Unternehmen der Branche in zehn Kategorien wurden bewertet. Die Befragung zeigt nicht nur, welches Image die Firmen haben, sondern auch, was die Mitarbeiter erwarten, wie zufrieden sie mit ihrem Job sind und warum sie wechseln wollen. Und diesmal ist nicht nur im Ranking des Gesamt-Images einiges anders als in den Vorjahren.

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    Viel erwartet, wenig erfüllt - Vergleich zwischen den Erwartungen und der Zufriedenheit der Festangestellten in verschiedenen Kategorien * Produkte hui, Gehalt pfui - Wie zufrieden bzw. unzufrieden Festangestellte in verschiedenen Kategorien am Arbeitsplatz sind * Die Top-Arbeitgeber - Ranking der Firmen nach dem besten Gesamt-Image Die Sieger in den einzelnen Kategorien
    € 5,75

    TextilWirtschaft 22 vom 28.05.2015 Seite 38,39

    Karriere

    Vom Verkäufer zum Experten

    Die Anforderungen im Verkauf steigen. Für Unternehmen wird es anspruchsvoller, gute Verkaufsmitarbeiter zu gewinnen und zu halten. Marc O’Polo geht dabei einen neuen Weg.

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    Auf dem Sprung - Zustimmung zur Aussage Zwei Karrierewege: Die Retail-Organisation von Marc O'Polo
    € 5,75

    TextilWirtschaft 5B vom 29.01.2015 Seite 016

    BTE-Mitteilungen

    Mindestlohn: Aufzeichnungspflicht trifft alle Modeunternehmen

    BTE-Workshop am 3. März 2015 in Köln

    Am 1. Januar 2015 trat das neue Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft. Seitdem steht – mit wenigen Ausnahmen - allen volljährigen Arbeitnehmern grundsätzlich ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zu. Auswirkungen hat das Mindestlohngesetz auf alle Ans

    [3033 Zeichen] € 5,75

    TextilWirtschaft 5B vom 29.01.2015 Seite 16

    BTE-Mitteilungen

    Mindestlohn: Aufzeichnungspflicht trifft alle Modeunternehmen

    BTE-Workshop am 3. März 2015 in Köln

    Am 1. Januar 2015 trat das neue Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft. Seitdem steht – mit wenigen Ausnahmen - allen volljährigen Arbeitnehmern grundsätzlich ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zu. Auswirkungen hat das Mindestlohngesetz auf alle

    [3033 Zeichen] € 5,75