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    TextilWirtschaft 30 vom 28.07.2005 Seite 026

    BTE-Mitteilungen

    Textilkennzeichnung wird geprüft

    Alle in Deutschland in den Verkehr gebrachte Textilien müssen gemäß Textilkennzeichnungsgesetz (TKG) Angaben über Art und Anteil der verwendeten Rohstoffe enthalten. Aktuell wird diese Vorgabe nun von einigen Behörden ausdrücklich geprüft. So hat z.B. ge

    [859 Zeichen] € 5,75