Verfütterung von Tiermehl bleibt weiterhin verboten
BSE-Risikoanalyse ermöglicht aber Ausnahmen - Künast hält an totalem Verfütterungsverbot fest
Frankfurt, 21. Juni. Tiermehl darf in der EU auch weiterhin nicht an Schweine und Geflügel verfüttert werden. Darauf einigten sich die EU-Agrarminister am Dienstag in Luxemburg. Ein unbefristetes Verbot, so wie es unter anderem Deutschland gefordert hatte
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