Thüringen
Erfurter Bettensteuer teilweise unwirksam
Gerichtsentscheidung Laut OVG-Urteil ist es nicht rechtmäßig, die Bettensteuer nur von Betrieben mit mehr als acht Betten zu erheben.
Erfurt. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat einen Paragrafen der Bettensteuer-Satzung der Landeshauptstadt Erfurt für unwirksam erklärt. Ansonsten wurde die Bettensteuer-Satzung jedoch nicht beanstandet. Kern der Kritik des Gerichts ist,
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