Bayern muss Aktionsplan aufstellen
Anwohner setzt sich mit Klage wegen Feinstaub durch - Aber keine Gewährleistung für Grenzwerte
Frankfurt, 8. Juni. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat der Klage eines Anwohners auf Aufstellung eines Aktionsplans wegen Feinstaubbelastung gegen den Freistaat Bayern teilweise stattgegeben.
Der Gerichtshof verpflichtete den Freistaat Ba
[2785 Zeichen]
€ 5,75