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    TextilWirtschaft Nr. 46 vom 14.11.1996 Seite 095

    Industrie

    Azo-Farben

    Bei Textilien bleiben die Termine

    lc Frankfurt - Der Bundesrat hat dem Änderungsgesetz zur "5. Bedarfsgegenstands-Verordnung" in Sachen Azo-Farbstoffe jetzt zugestimmt. Kernpunkt dieser neuen Verordnung ist: Die Frist für das "in den Verkehr bringen" wird bis zum 31. Dezember 1998 verläng

    [2112 Zeichen] € 5,75