Azo-Farben
Bei Textilien bleiben die Termine
lc Frankfurt - Der Bundesrat hat dem Änderungsgesetz zur "5. Bedarfsgegenstands-Verordnung" in Sachen Azo-Farbstoffe jetzt zugestimmt. Kernpunkt dieser neuen Verordnung ist: Die Frist für das "in den Verkehr bringen" wird bis zum 31. Dezember 1998 verläng
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