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    ENTSORGA MAGAZIN Nr. 03 vom 01.03.1996 Seite 028

    Recht

    Verantwortungsbereich des Abfalls juristisch betrachtet:

    Der Bauherr bleibt Besitzer

    Wo der normale Menschenverstand zu einer schnellen Zuordnung kommt, kennt der Jurist feinsinnige Unterscheidungen. Im Bereich der Altlastensanierung bleibt zu fragen, wem bei Abrißarbeiten an Gebäuden zum Beispiel der entstehende Abfall gehört. Erzeuger

    [19687 Zeichen] € 5,75