Verantwortungsbereich des Abfalls juristisch betrachtet:
Der Bauherr bleibt Besitzer
Wo der normale Menschenverstand zu einer schnellen Zuordnung kommt, kennt der Jurist feinsinnige Unterscheidungen. Im Bereich der Altlastensanierung bleibt zu fragen, wem bei Abrißarbeiten an Gebäuden zum Beispiel der entstehende Abfall gehört. Erzeuger
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