Ein "Dauer-Niedrig-Preis" muß zwei Monate gelten
Landgericht Karlsruhe: Bei früherer Preisanhebung liegt eine Irreführung der Verbraucher vor
Wie. Karlsruhe, 30. März. "Ein Warenhaus muß es unterlassen, Waren, die keinen erheblichen Preisschwankungen unterliegen und längere Zeit lagerfähig sind, wie beispielsweise Haarspray, Haarlack, Waschmittel, Seelachsscheiben in Dosen oder Tafelsalz mit Pr
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€ 5,75