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    Lebensmittel Zeitung 50 vom 11.12.2009 Seite 024

    Recht

    Anarchie auf dem Werbemarkt

    Gema darf für Musik in Werbespots keine Gebühren mehr fordern

    Karlsruhe. Die Gema ist nicht berechtigt, für die Verwendung von Musik zu Werbezwecken Gebühren zu kassieren. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden - und damit die bisherige Rechtsprechung umgestoßen. Die Verträge der Gesellschaft für musikalische A

    [971 Zeichen] € 5,75