Anarchie auf dem Werbemarkt
Gema darf für Musik in Werbespots keine Gebühren mehr fordern
Karlsruhe. Die Gema ist nicht berechtigt, für die Verwendung von Musik zu Werbezwecken Gebühren zu kassieren.
Das hat der Bundesgerichtshof entschieden - und damit die bisherige Rechtsprechung umgestoßen. Die Verträge der Gesellschaft für musikalische A
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