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    Lebensmittel Zeitung 16 vom 18.04.2008 Seite 026

    Recht

    Bei Wein hört der Spaß auf

    Genf. Ein Winzer aus dem Schweizer Waardtland darf seinen Wein nicht als "ChâteauNeuf du P.A.P." vermarkten. Pierre-André Pernoud hatte 500 Flaschen Weißwein mit der Bezeichnung etikettiert und damit scherzhaft auf seine Initialen und seinen Einzug ins "

    [535 Zeichen] € 5,75